Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Latino Italiano
Stand der Fassung: 01.01.2025 - Latino Italiano - Wilmendyk 4, 47803 Krefeld
1. Geltungsbereich
Für Latino Italiano gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung in Form einer digitalen PDF zugestimmt. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vertragssprache Deutsch. Unsere Angebote richten sich an private und gewerbliche Kunden. Die AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es einen Hinweis auf die AGB bedarf.
2. Angebote
Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend sowie bis zu 7. Tage nach Ausstellungsdatum befristet, wenn nicht anders im Angebot befristet wurde. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Latino Italiano schriftlich bestätigt worden sind. Dazu erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang, die Herangehensweise oder die vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Latino Italiano in Form einer PDF.
4. Preise
Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.
5. Stornierung
Die Höhe der Stornokosten berechnen sich entsprechend dem Angebot oder der Auftragshöhe. Bei einer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: bis 30 Tage = 70%, weniger als 30 Tage vor Ihrer Veranstaltung = 85%, bis 14 Tage vorher = 100% der Auftragssumme.
6. Zahlung
a) Vor Ihrer Veranstaltungsbeginn muss die Gesamtsumme per Überweisung oder Bar bezahlt sein. Die Höhe kann dem Angebot/Rechnung entnommen werden. b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 4 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Latino Italiano berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.
In jedem Angebot ist automatisch ein Skonto von 4% berücksichtigt.
7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende oder beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Alle Gläser, die beim Ausschank rausgegeben werden, müssen dem Leistungserbringer vor der Abreise bereitgestellt und zurückgegeben werden. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass alle Gläser bei der Abreise dem Leistungserbringer wieder vorliegen. Jedes fehlende oder zerbrochene Cocktail oder Prosecco Glas wird mit 3 € berechnet, jedes Spritz oder Weinglas mit 5 €. Werden im Nachgang fehlende Gläser wieder gefunden, müssen diese vom Auftraggeber an unsere Geschäftsadresse zugestellt werden. Bei Abholung durch Latino Italiano bedarf es einer Zustimmung durch Latino Italiano. In diesem Fall berechnen wir die anfallenden Mehrkosten und je angefangene Stunde, 39 € Stundenlohn sowie Anfahrtskosten wie Sprit und Verschleiß mit 1€ pro km.
8. Haftungsausschluss
a) Latino Italiano haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden an Einrichtungsgegenständen und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für Garderoben wird nicht gehaftet b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber. c) Latino Italiano ist dem Auftraggeber zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann. d) Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z. B. DJ, Künstler) übernimmt Latino Italiano keine Haftung.
9. Auf- und Abbau
Der Aufbau oder Vorbereitung eines Service erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 30min. - 2 Stunden vor der geplanten Startzeit. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der vereinbarten Standzeit oder nach Vereinbarung. Ist die vereinbarte Anzahl an Getränken oder Speisen vorzeitig verbraucht, so kann auch vorzeitig mit dem Abbau und der Abreise begonnen werden. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten, die eine separate Anfahrt erfordern, können zusätzlich berechnet werden. Beim Aufbau im Freien hält oder stellt der Auftraggeber je nach Art der gebuchten Dienstleistung immer eine Überdachung, unabhängig vom Wetter, zur Verfügung. Z.B. beim Aufbau der Fotobox, leuchtende Love-Buchstaben und andere sensible Geräte.
10. Parkplatz und Zugangsberechtigungen
Bei Einsätzen, wo eine spezielle Zugangsberechtigung vorausgesetzt wird, werden vom Auftraggeber Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z. B. Messeausweise) für die Barkeeper, Kellner und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Notwendige Standgenehmigungen/Sondernutzungserlaubnisse und eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist, darauf kann Latino Italiano vertrauen. Sofern keine spezielle Absprache dazu erfolgt, wird von einem ungehinderten Erreichen des Wunsch Standortes ausgegangen. Bei Entstehung eines Bußgeld/Ordnungswidrigkeit oder Parkkosten in diesem Zusammenhang trägt der Kunde die Kosten dafür. Daraus resultierende Verspätungen können nicht reklamiert werden.
11. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung (z. B. Essensreste, Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Verpackungen, Flaschen, Pappteller, Deko und ähnliches) ist bei größeren Aufträgen z.B. ab mehr als 2 volle Mülltüten oder bei auslaufenden Flüssigkeiten in den Tüten vom Auftraggeber zu gewährleisten. Bei einer Müllentsorgung durch Latino Italiano ist mit einer Entsorgungsgebühr zu rechnen.
12. Referenzfotos & Logos
Der Auftraggeber gestattet Latino Italiano Fotos oder Kurzvideos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung im Internet z.B. bei Instagram oder Facebook zu veröffentlichen. Über einen Vermittler (z. B. Event Agentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer Krefeld (für alle Standorte).
14. Mietequipment
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Mietequipment sortiert und sauber zurückgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, können wir den benötigten Arbeitsaufwand in Rechnung stellen oder die Kaution einbehalten werden. Reinigung und Beschädigungen werden individuell festgesetzt. Das Equipment ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Eine separate Anfahrt zur Abholung von zurückgebliebenen Equipments wegen Verzug oder nicht auffinden, kann in Rechnung gestellt werden. Eine separate Anfahrt durch Latino Italiano wird nach eigenem Ermessen entschieden. Der Mieter ist grundsätzlich für das Zurückbringen verantwortlich.
15. Getränke
Die Getränke werden nach der vereinbarten Menge oder nach den vereinbarten Mehrkosten berechnet. Wir führen in eigenem Ermessen mehr Ware und Material mit, um die Anzahl der bestellten Getränke auf Anfrage spontan zu erhöhen. Werden im vereinbarten Zeitfenster weniger Getränke verzehrt als bestellt, führt dies nicht zu einer Anpassung oder Korrektur der Gesamtsumme.
16. Speisen
Speisen werden nach vorliegender Mengenbestellung abgerechnet. Die Rücknahme von Lebens- und Genussmitteln, auch wenn diese Original verpackt sind, ist nicht möglich bzw. kann nicht mehr gutgeschrieben oder umgetauscht werden. Bereits eingekaufte Waren können nicht storniert werden.
Die Fläche, auf der wir Speisen zubereiten, muss geeignet sein, gereinigt zu werden, dies muss der Kunde sicherstellen und bereitstellen. Für Flecken oder Schäden, die dadurch entstehen, dass die Fläche nicht geeignet ist, übernimmt Latino Italiano keine Haftung. Bei kalten und windigen Tagen muss der Standplatz so bereitgestellt werden, dass unser Equipment noch immer die Höchstleistung zum Kochen, Braten oder Backen erreicht und nicht durch kalten Wind beeinflusst wird. Wird im vereinbarten Zeitfenster weniger verzehrt als bestellt, führt dies nicht zu einer Anpassung oder Korrektur der Gesamtsumme. Wir führen nach unserem Erfahrungswert und in eigenem Ermessen mehr Ware und Material mit, um die Anzahl der bestellten Speisen auf Anfrage spontan zu erhöhen.
17. Club/Hüpfburg und ähnliche Mietgegenstände mit Gebläse Betrieb
Zur Beschreibung wird der Oberbegriff Hüpfburg verwendet, darunter fällt auch der aufblasbare Club, Räumlichkeiten, die durch Aufblasen entstehen und Ähnliches. Heizpilze, egal ob Elektro- oder Gasbetrieb, offenes Feuer, Rauchen, Partyfackeln, Leuchtkerzen, Funken und Ähnliches in und auf der Hüpfburg sowie unmittelbarer Nähe, sind wegen Brandgefahr verboten. Die Verantwortung dafür hat der Mieter, diesem obliegt die Einhaltung aller Regeln und ist für die Durchsetzung sowie Beaufsichtigung durch eine Erwachsene Person verantwortlich. Bei Beschädigungen durch sich selbst und Dritte haftet der Mieter. Bei starkem Wind, Regen, Blitz und Donner oder Unwetter, muss der Mieter selber die Lage beurteilen und zur Not veranlassen, den Club abzubauen und notwendige Sofortmaßnahmen zur Sicherung einleiten, um Beschädigungen und Gefahren zu vermeiden. Damit die Hüpfburg gesichert werden kann, sorgt der Mieter für eine Bodenbeschaffenheit, die geeignet ist, bei weichen Böden, z.B. Wiesen, Zeltanker fest in den Boden zu bohren. Bei festen Böden muss die Möglichkeit gegeben sein, den Club mit Spanngurten fixieren zu können. Der Mieter haftet dafür, sollte der bereitgestellte Boden oder die Bindestellen mit dem Spanngurt nicht geeignet sein und es zu Schäden führen. Bei Nichtabholung der Hüpfburg und weiterer Mietgegenstände, bei Absage und Umplanung der Veranstaltung besteht kein Recht auf Erstattung. Eine Umbuchung der Hüpfburg wird nach Möglichkeit angeboten. Schlechtes Wetter und Unwetterwarnung sind kein Rechtfertigungsgrund für eine Erstattung. Für letzteres bieten wir Ihnen die Schlechtwetterversicherung als Zubuchoption an.
Bei Abschluss unserer Schlechtwetterversicherung bekommen Sie, wenn ein Aufbau des Clubs wegen Unwetterwarnung, z.B. “Blitz, Donner, Starkregen oder Orkan" nicht zumutbar ist, den Mietpreis zurückerstattet.